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   VG Meiningen, 15.06.2006 - 1 K 549/05 Me   

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https://dejure.org/2006,33611
VG Meiningen, 15.06.2006 - 1 K 549/05 Me (https://dejure.org/2006,33611)
VG Meiningen, Entscheidung vom 15.06.2006 - 1 K 549/05 Me (https://dejure.org/2006,33611)
VG Meiningen, Entscheidung vom 15. Juni 2006 - 1 K 549/05 Me (https://dejure.org/2006,33611)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Thüringer Verwaltungsgerichtsbarkeit

    GG Art 12; ThürAPOPolmD § 10 Abs 1; ThürAPOPolmD § 13; ThürAPOPolmD § 17; ThürAPOPolmD § 18; ThürAPOPolmD § 20
    Recht der Landesbeamten; Zur Bewertung einer Klausur der Prüfung für die Laufbahn des mittleren Polizeivollzugsdienstes; Klage; Verpflichtung; Verpflichtungsklage; Bescheidung; Bescheidungsklage; Prüfung; Prüfungsentscheidung; gerichtliche; Kontrolle; Bewertung; Antwort; ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerfG, 17.04.1991 - 1 BvR 419/81

    Gerichtliche Prüfungskontrolle

    Auszug aus VG Meiningen, 15.06.2006 - 1 K 549/05
    Nach unbestrittener, einhelliger Auffassung in der Rechtsprechung ist die gerichtliche Kontrolle von Prüfungsentscheidungen allerdings eingeschränkt (vgl. nur BVerfGE 84, 34 (52); BVerwG, B. v. 13.05.2004, 6 B 25/04, NVwZ 2004, 1375, 1376).

    Überschritten wird der Beurteilungsspielraum ferner, wenn eine Bewertung auf einer wissenschaftlich-fachlichen Annahme des Prüfers beruht, die einem Fachkundigen als unhaltbar erscheinen muss (BVerfGE 84, 34, 53 ff.).

    Soweit danach die Richtigkeit oder Angemessenheit von Lösungen wegen der Eigenart der Prüfungsaufgabe nicht eindeutig bestimmbar sind, gebührt zwar dem Prüfer ein Bewertungsspielraum, dem steht jedoch ein entsprechender Antwortspielraum des Prüflings gegenüber: Eine vertretbare und mit gewichtigen Argumenten folgerichtig begründete Lösung darf somit nicht als falsch gewertet werden (BVerfGE 84, 34, 53 ff.).

  • VG Meiningen, 15.08.2005 - 1 E 510/05

    Recht der Landesbeamten; Zum Anspruch auf vorläufige Prüfungsteilnahme bei einer

    Auszug aus VG Meiningen, 15.06.2006 - 1 K 549/05
    Er ersetzt keine eigenständige Gesamtbeurteilung einer Klausur, die über die Addition von für Einzelaspekte vergebenen Punkten hinausgehen muss (VG Meiningen, B. v. 15.08.2005, 1 E 510/05 Me; FG Hamburg, U. v. 15.12.2003, V 12/02, zitiert nach Juris).

    Das "Überdenken" der Entscheidung durch den Prüfungsausschuss im Rahmen des Klageverfahrens, bei dem die Korrektoren Gelegenheit hatten, sich mit den Einwänden des Prüflings sachlich auseinanderzusetzen und die Rechtsauffassung des Gerichts (VG Meiningen, B. v. 15.08.2005, 1 E 510/05 Me) im Hinblick auf Verfahrens- und Bewertungsfehler zu beachten, erfüllt diesen Anspruch nicht.

  • BVerwG, 09.08.1996 - 6 C 3.95

    Prüfungsrecht - Abiturprüfung, Zulässigkeit und Eignung von Prüfungsfragen,

    Auszug aus VG Meiningen, 15.06.2006 - 1 K 549/05
    Das beurteilt sich u. a. danach, ob sie auch verständlich und in sich widerspruchsfrei ist (BVerwG, U. v. 09.08.1996, 6 C 3.95 sowie U. v. 17.05.1995, 6 C 12.94).

    Unverständliche und in sich widersprüchliche Fragestellungen verstoßen gegen den das Prüfungsrecht beherrschenden, verfassungsrechtlich verbürgten Grundsatz der Chancengleichheit, der besagt, dass für vergleichbare Prüflinge so weit wie möglich vergleichbare Prüfungsbedingungen und Bewertungskriterien gegeben sein müssen (BVerwG, U. v. 09.08.1996, 6 C 3.95 sowie B. v. 27.03.1992, 6 B 6.92).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 28.02.1997 - 19 A 2626/96

    Fürsorgepflicht ; Prüfungsrechtsverhältnis; Prüfungsbehörde; Begründung durch

    Auszug aus VG Meiningen, 15.06.2006 - 1 K 549/05
    Es ist grundsätzlich nicht vom Negativbild eines Prüfers auszugehen, dem die Fähigkeit oder der Wille zur selbständigen, eigenverantwortlichen Bewertung fehlt und der sich pflichtvergessen kurzerhand mit einem "einverstanden" der Bewertung des Erstprüfers anschließt, sondern von einem Prüfer, der auch dann eigenverantwortlich und selbständig bewertet, wenn er die Beurteilung eines anderen Prüfers zur Kenntnis nimmt und sich von dem Gewicht der Argumente beeinflussen lässt (vgl. dazu OVG NRW, U. v. 28.02.1997, 19 A 2626/96).

    Zwar rechtfertigt grundsätzlich der Umstand, dass ein Prüfer eine Prüfungsleistung erneut beurteilen muss, weil eine erste Beurteilung durch eine gerichtliche Entscheidung als fehlerhaft beanstandet worden ist, für sich allein nicht den Schluss, er sei nunmehr voreingenommen (vgl. dazu OVG NRW, U. v. 28.02.1997, 19 A 2626/96).

  • BVerwG, 13.05.2004 - 6 B 25.04

    Juristische Staatsprüfung, "Mittelwertverfahren".

    Auszug aus VG Meiningen, 15.06.2006 - 1 K 549/05
    Nach unbestrittener, einhelliger Auffassung in der Rechtsprechung ist die gerichtliche Kontrolle von Prüfungsentscheidungen allerdings eingeschränkt (vgl. nur BVerfGE 84, 34 (52); BVerwG, B. v. 13.05.2004, 6 B 25/04, NVwZ 2004, 1375, 1376).
  • BVerwG, 27.03.1992 - 6 B 6.92

    Richtergesetz - Prüfung - Bestimmte Anzahl von Prüfern - Mündliche Prüfung -

    Auszug aus VG Meiningen, 15.06.2006 - 1 K 549/05
    Unverständliche und in sich widersprüchliche Fragestellungen verstoßen gegen den das Prüfungsrecht beherrschenden, verfassungsrechtlich verbürgten Grundsatz der Chancengleichheit, der besagt, dass für vergleichbare Prüflinge so weit wie möglich vergleichbare Prüfungsbedingungen und Bewertungskriterien gegeben sein müssen (BVerwG, U. v. 09.08.1996, 6 C 3.95 sowie B. v. 27.03.1992, 6 B 6.92).
  • BVerwG, 17.05.1995 - 6 C 12.94

    Fehlerhafte Prüfungsaufgaben - Individuelles Eliminierungsverbot -

    Auszug aus VG Meiningen, 15.06.2006 - 1 K 549/05
    Das beurteilt sich u. a. danach, ob sie auch verständlich und in sich widerspruchsfrei ist (BVerwG, U. v. 09.08.1996, 6 C 3.95 sowie U. v. 17.05.1995, 6 C 12.94).
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